Ein passendes System planen und den Förderantrag in der richtigen Reihenfolge angehen. Hier finden Sie Orientierung und ein Merkblatt für die nächsten Schritte.
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Merkblatt Wärmepumpenförderung
Voraussetzungen, Rechenbeispiel, Antragsschritte und persönliche Checkliste.
Die KfW fördert geeignete Heizungen in bestehenden Wohngebäuden. Aktuell beträgt die Grundförderung 30 % der förderfähigen Kosten. Für ein Einfamilienhaus berücksichtigt sie derzeit bis zu 28.000 €; das ergibt rechnerisch bis zu 8.400 € Grundförderung.
Zusätzliche Boni und Höchstgrenzen hängen von Ihrer Situation ab. Die KfW nennt bis zu 80 % für bestimmte Antragstellergruppen. Das ist kein allgemeiner Fördersatz. Bedingungen und bereits angekündigte Änderungen vor dem Antrag direkt prüfen.
Vor dem Antrag wird bei KfW 458 ein Vertrag mit der vorgeschriebenen aufschiebenden oder auflösenden Bedingung benötigt. Die Klausel darf nicht erst nachträglich ergänzt werden. BzA und Antrag vor der Umsetzung vorbereiten; nach der Zusage starten.
Das unterscheidet diesen Ablauf von anderen Förderprogrammen. Unser Merkblatt führt Sie durch die Schritte.
Finanzierung ergänzen
Der Ergänzungskredit 358/359 kann nach einer passenden, noch nicht ausgezahlten Zuschusszusage beziehungsweise Bewilligung infrage kommen. Bis zu 120.000 € je Wohneinheit sind möglich; Antrag und individuelle Bedingungen klären Sie mit einem Finanzierungspartner.
Welche Wärmepumpe zu Ihrem Haus passt, hängt auch von Heizflächen, Wärmebedarf, Anschlüssen und Aufstellort ab. Wir besprechen die technische Seite mit Ihnen. Über Ihren Förderantrag entscheidet die zuständige Stelle.