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Peter Sterzenbach – Sanitär- und Heizungsbaumeister
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Förderung / Bad

Ihr neues Bad – mit Förderung.

Ein Bad, das mitwächst: bodengleiche Dusche, gut erreichbare Haltegriffe und mehr Bewegungsfreiheit. Wir unterstützen die Planung und erstellen ein Angebot für Ihr Vorhaben.

Zum Mitnehmen · PDF · 2 Seiten

Merkblatt Badförderung

Förderwege, Antragsschritte, Checkliste und anklickbare offizielle Quellen.

Merkblatt herunterladen ↓
Pflegekasse

Bis zu 4.180 € Zuschuss

Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.180 € je anspruchsberechtigter Person und Maßnahme zahlen. Voraussetzung ist, dass die Anpassung die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt.

Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind insgesamt bis zu 16.720 € möglich. Auch ein pflegegerechter Badumbau kann dazugehören. Klären Sie die Voraussetzungen vorab mit Ihrer Pflegekasse.

Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
KfW · Kredit 159

Altersgerecht umbauen

Der KfW-Kredit 159 kann barrierereduzierende Maßnahmen mit bis zu 50.000 € je Wohneinheit finanzieren – unabhängig vom Alter. Dazu können Änderungen am Bad und eine bodengleiche Dusche gehören, wenn die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind.

Besprechen Sie Antrag, Finanzierung und zulässigen Vorhabensbeginn rechtzeitig mit Ihrem Finanzierungspartner. Derselbe Badumbau kann nicht gleichzeitig über den Pflegekassenzuschuss und diesen KfW-Kredit gefördert werden.

Zum KfW-Kredit 159
KfW · Zuschuss 455-B

Aktuell keine neuen Anträge

Die KfW meldet ausgeschöpfte Fördermittel für den Zuschuss zur Barrierereduzierung. Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Bereits erteilte Zusagen bleiben nach den Bedingungen der KfW bestehen.

Ob 2027 wieder Mittel bereitgestellt werden, ist offen. Den jeweils aktuellen Stand finden Sie direkt bei der KfW.

Aktuellen KfW-Status prüfen
Handwerkerleistungen · § 35a EStG

Steuern sparen mit der Rechnung

Für begünstigte Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können aktuell 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr, die Einkommensteuer mindern. Materialkosten sind nicht begünstigt. Erforderlich sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers.

Für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse genutzt werden, ist diese Ermäßigung ausgeschlossen. Lassen Sie die Einordnung Ihres Vorhabens steuerlich prüfen.

§ 35a EStG im Wortlaut
Förderung in Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK einbeziehen

Das Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung kann Maßnahmen zur Barrierereduzierung an selbst genutztem Wohneigentum in NRW mit einem zinsgünstigen Darlehen unterstützen. Die persönlichen und objektbezogenen Bedingungen müssen erfüllt sein.

Ob dieses oder ein anderes Programm der Wohnraumförderung zu Ihnen passt, klären Sie mit der NRW.BANK beziehungsweise der zuständigen Bewilligungsstelle oder Ihrer Bank.

Zum Programm der NRW.BANK

Erst klären, dann beauftragen.

Förderprogramme haben unterschiedliche Regeln für Antrag, Zusage und Vorhabensbeginn. Klären Sie diese Punkte vor der Beauftragung und dem Baustart. Der Steuerbonus wird dagegen über die Steuererklärung geltend gemacht.

Wir besprechen Ihre Wünsche und erstellen ein Angebot für die vorgesehenen Arbeiten, das Sie für die Prüfung Ihres Antrags verwenden können. Über die Bewilligung entscheidet die jeweilige Stelle.

Badumbau unverbindlich besprechen

Stand: 15. Oktober 2026. Allgemeine Informationen; keine Rechts- oder Steuerberatung. Fördermittel, Bedingungen und Gesetzeslage können sich ändern. Maßgeblich sind die Vorgaben der zuständigen Stellen.

Ihr nächster Schritt

Den Badumbau frühzeitig vorbereiten.

Beschreiben Sie die gewünschten Veränderungen. Förderhinweise ordnen wir im Rahmen Ihres Badprojekts ein; eine eigenständige Förderberatung bieten wir nicht an.

Persönlich erreichbar.

Montag – Donnerstag: 07:30 – 16:45 Uhr
Freitag: 07:30 – 13:30 Uhr

Peter Sterzenbach
Weilerhohn 13 · 53797 Lohmar

info@petersterzenbach.de