Ein Bad, das mitwächst: bodengleiche Dusche, gut erreichbare Haltegriffe und mehr Bewegungsfreiheit. Wir unterstützen die Planung und erstellen ein Angebot für Ihr Vorhaben.
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Merkblatt Badförderung
Förderwege, Antragsschritte, Checkliste und anklickbare offizielle Quellen.
Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.180 € je anspruchsberechtigter Person und Maßnahme zahlen. Voraussetzung ist, dass die Anpassung die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt.
Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind insgesamt bis zu 16.720 € möglich. Auch ein pflegegerechter Badumbau kann dazugehören. Klären Sie die Voraussetzungen vorab mit Ihrer Pflegekasse.
Der KfW-Kredit 159 kann barrierereduzierende Maßnahmen mit bis zu 50.000 € je Wohneinheit finanzieren – unabhängig vom Alter. Dazu können Änderungen am Bad und eine bodengleiche Dusche gehören, wenn die technischen Mindestanforderungen erfüllt sind.
Besprechen Sie Antrag, Finanzierung und zulässigen Vorhabensbeginn rechtzeitig mit Ihrem Finanzierungspartner. Derselbe Badumbau kann nicht gleichzeitig über den Pflegekassenzuschuss und diesen KfW-Kredit gefördert werden.
Die KfW meldet ausgeschöpfte Fördermittel für den Zuschuss zur Barrierereduzierung. Neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Bereits erteilte Zusagen bleiben nach den Bedingungen der KfW bestehen.
Ob 2027 wieder Mittel bereitgestellt werden, ist offen. Den jeweils aktuellen Stand finden Sie direkt bei der KfW.
Für begünstigte Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können aktuell 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr, die Einkommensteuer mindern. Materialkosten sind nicht begünstigt. Erforderlich sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers.
Für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse genutzt werden, ist diese Ermäßigung ausgeschlossen. Lassen Sie die Einordnung Ihres Vorhabens steuerlich prüfen.
Das Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung kann Maßnahmen zur Barrierereduzierung an selbst genutztem Wohneigentum in NRW mit einem zinsgünstigen Darlehen unterstützen. Die persönlichen und objektbezogenen Bedingungen müssen erfüllt sein.
Ob dieses oder ein anderes Programm der Wohnraumförderung zu Ihnen passt, klären Sie mit der NRW.BANK beziehungsweise der zuständigen Bewilligungsstelle oder Ihrer Bank.
Förderprogramme haben unterschiedliche Regeln für Antrag, Zusage und Vorhabensbeginn. Klären Sie diese Punkte vor der Beauftragung und dem Baustart. Der Steuerbonus wird dagegen über die Steuererklärung geltend gemacht.
Wir besprechen Ihre Wünsche und erstellen ein Angebot für die vorgesehenen Arbeiten, das Sie für die Prüfung Ihres Antrags verwenden können. Über die Bewilligung entscheidet die jeweilige Stelle.
Stand: 15. Oktober 2026. Allgemeine Informationen; keine Rechts- oder Steuerberatung. Fördermittel, Bedingungen und Gesetzeslage können sich ändern. Maßgeblich sind die Vorgaben der zuständigen Stellen.
Ihr nächster Schritt
Den Badumbau frühzeitig vorbereiten.
Beschreiben Sie die gewünschten Veränderungen. Förderhinweise ordnen wir im Rahmen Ihres Badprojekts ein; eine eigenständige Förderberatung bieten wir nicht an.